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Um die vorsichtige Rückkehr zum Präsenzunterricht weitergehen zu können, ist das Testen ein wichtiger Baustein. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die Teststrategie des Landes abermals zu erweitern. „Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Je engmaschiger das Testnetz, desto mehr Sicherheit an Schulen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
 
Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler nicht nur hinsichtlich Lernerfolg unersetzlich, auch die Sozialkontakte an den Schulen sind von größter Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Um die vorsichtige und sich am Infektionsgeschehen orientierende Rückkehr zum Präsenzunterricht weitergehen zu können, ist das Testen neben weiteren Sicherheitsmaßnahmen wie der Maskenpflicht auch an Schulen ein eminent wichtiger Baustein. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die Teststrategie des Landes nun abermals zu erweitern. Nach den Osterferien, also ab dem 12. April, stehen nicht nur für Beschäftigte an Schulen und Schulkindergärten, sondern auch für Schülerinnen und Schüler anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Verfügung. Grundlage waren zwei Gesprächsrunden mit Verbänden, Beratungsgremien, Schulleitungen, Eltern- und Schülervertretungen, also zahlreichen am Bildungswesen beteiligten Personen, in der Woche vor Ostern, die das Staatsministerium geleitet hatte und bei denen die Gesamtkonzeption der Selbsttests, für die das Sozialministerium die Federführung hat, abgestimmt wurde.  
„Mehr Tests bieten mehr Sicherheit. Sie sind deshalb von großer Bedeutung, um Schulen offenzuhalten und auch wieder mehr Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zurückholen zu können“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Klassen können nun gemeinsam unter Anleitung der Lehrkräfte Selbsttests durchführen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Vorgehensweisen und Strukturen, die bereits in den Schulen etabliert sind, sollen diese dabei ausdrücklich in die fortentwickelte Teststrategie einbeziehen.“  

Handreichung für Schulen
Das Kultusministerium hat die Schulen gestern informiert und zudem eine Handreichung mit weiteren Details zu den Selbsttestungen erarbeitet, die auch unter

www.km-bw.de/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021

zum Abruf bereitliegt.
Alle Regelungen rund um die Teststrategie stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens.
Um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen, sollen die Tests in der Regel an der Schule durchgeführt und von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt werden. Die Selbsttests finden in Abstimmung mit dem Schulträger in der Schule statt. An öffentlichen Schulen zählt die Organisation, Instruktion und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte.

Indirekte Testpflicht
Im Rahmen der Teststrategie soll an den Schulen im Land nach den Osterferien zunächst eine einwöchige Startphase gelten: In der Woche ab dem 12. April sollen alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen das dann vorgehaltene Testangebot zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können. Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April, soll in Stadt- und Landkreisen an den Schulen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht - siehe weitere Informationen im Folgenden - eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis soll dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.  
Einbezogen in die Testungen sind grundsätzlich sowohl die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen – von der Grundschule bis hin zu allen beruflichen Bildungsgängen – als auch das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal. Ebenso gelten die Regelungen für Kinder, die an den Schulen die Notbetreuung (Klasse 1 bis einschließlich 7) in Anspruch nehmen.

Testkapazitäten und Wechselunterricht
Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück. Auch diese Eckpunkte wurden in zwei großen Gesprächsrunden unter der Federführung des Staatsministeriums mit zahlreichen an der Bildung im Südwesten Beteiligten ausgiebig erörtert: Die Ausgestaltung des Wechselbetriebs erfolgt nach den bereits bekannten Grundsätzen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt dabei der Schulleitung. Das schulische Präsenzangebot muss dabei allerdings den vom Land zur Verfügung gestellten Testkapazitäten Rechnung tragen.  
Ein täglicher Wechsel der Gruppen ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Beim Wochenmodell, bei dem auch eine Durchmischung der Kohorten noch besser ausgeschlossen werden kann, wäre beispielsweise eine zweimal wöchentliche Testung der in Präsenz anwesenden Schülerinnen und Schüler angezeigt.

Ausnahmen und Folgen der Testpflicht
Die indirekte Testpflicht soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist: Voraussetzung ist also, dass das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von 100 oder mehr je 100 000 Einwohner feststellt. Wenn die örtlichen Behörden dies bekanntgeben, soll ab dem zweiten folgenden Werktag das Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen negativen Testnachweis erbringen. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für die Teilnahme an Prüfungen. Weitere Ausnahmen gelten für schriftliche und praktische Leistungsfeststellungen, soweit diese zur Notenbildung erforderlich sind. In diesen Fällen besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – mit Ausnahme des Faches Sport – und es gilt ein entsprechendes Abstandsgebot.  
Das in den genannten Einrichtungen beschäftigte Personal ist verpflichtet, die entsprechenden Testangebote anzunehmen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflichten - und es können dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte folgen.

Finanzielle Förderung durch das Land
Um die Schulträger bei den finanziellen Herausforderungen zu unterstützen, erhalten diese Hilfe mittels schulträgerscharfer Budgets. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig. Alle Schulen bekommen dabei einen Sockelbetrag in Höhe von etwa 550 Euro. Damit fördert das Land beispielsweise notwendige Beratungsleistungen und Schutzausrüstungen sowie Schulungen von Lehrkräften.
Da nicht alle Kinder und Jugendlichen an Schulkindergärten, Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren trotz Anleitung die Tests selbstständig durchführen können, stellt das Land weitere Mittel für Personal zur Verfügung, das bei der Durchführung der Tests unterstützt. Diese richten sich nach der Schülerzahl und betragen je Schülerin und Schüler etwa acht Euro für elf Testungen. Die Details zur genauen Förderhöhe und zur Abwicklung wird das Kultusministerium zeitnah mit einer Förderrichtlinie festlegen.

Bereitstellung der Testkits
Das für die Beschaffung und die Distribution der Testkits verantwortliche Sozialministerium wird etwa drei Millionen weitere Testkits beschaffen. In Summe werden sich die Kosten für die genannten Maßnahmen (Personal, Schulungen, Testkits, etc.) im Förderzeitraum bis Ende Juli auf gut 25 Millionen Euro belaufen. Mit den Kreisen, Städten und Gemeinden hat das Sozialministerium vereinbart, dass die Testkits an die Kommunen ausgeliefert werden. Diese sind dann für die Verteilung an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft in ihrem Gebiet verantwortlich.
„Es ist gut, dass die Konzeption der Selbsttests von allen am Bildungsleben in Baden-Württemberg beteiligten Gruppen gemeinsam getragen wird. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Umsetzung zügig gelingen wird“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt an: „Es muss aber klar sein: Bei allem Engagement, dass die Schulen in der Pandemie an den Tag legen, so wird es dennoch eine Weile dauern, bis die Selbsttestungen reibungslos verlaufen. Hier bitte ich auch um Verständnis von Eltern und Schülerinnen sowie Schülern.“

Quelle https://www.km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-04-08-selbsttests-an-schulen


Liebe Eltern,

ich hoffe Sie konnten die Ostertage mit Ihren Familien genießen. Leider hat sich die Corona-Situation zwischenzeitlich nicht verbessert. Daher müssen wir für den Schulbetrieb nach den Osterferien erneut mit Einschränkungen rechnen:

Folgende Maßnahmen hat uns das Kultusministerium übermittelt:  

Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation 8.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen.
 
1. In der Woche ab 12. April findet kein Präsenzunterricht statt.
2. Für die Kinder, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
3. Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb zurückzukehren, sofern es das lnfektions-geschehen dann zulässt.
4. Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten.
MD-Schreiben zum Schulbetrieb nach den Osterferien.pdf (km-bw.de)

Was bedeutet das für unsere Schüler und Schülerinnen?

1. Alle Kinder erhalten in der ersten Woche nach den Ferien vom 12.04.bis 16.04.2021 über die
    bekannten Fernlernformate ein verbindliches Bildungsangebot durch Ihre Lehrkräfte.

2. Ausschließlich für Betreuungsnotfälle wird ein Notgruppenangebot eingerichtet. Die Anmelde-unterlagen erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrkraft. Bitte schicken Sie die vollständig ausgefüllte Anmeldung direkt an Ihre Klassenlehrkraft bis spätestens 09.04.2021 per Mailanhang zurück.

3. Je nach Infektionsgeschehen startet ab dem 19.04.21 der Wechselbetrieb mit den Klassenstufen 1 und 3.

4. Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung der Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und am Betreuungsangebot ab dem 19.04.und freuen uns sehr darüber, dass bereits jetzt die Beteiligung bei uns an der Schule sehr hoch ist.

Alle Maßnahmen fordern erneut enormes Engagement und Flexibilität. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam weiterhin bestmögliche Ergebnisse für unsere Schülerinnen und Schüler erzielen werden. Die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten hat weiterhin höchste Priorität.
Über Details und weitere Neuerungen werden wir Sie selbstverständlich informieren, sobald sie uns vorliegen.

Herzliche Grüße

Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
Zum Hygienekonzept der Grundschule gehört selbstverständliche die Reinigung der Hände.
Dazu haben die Kinder bisher an den Waschbecken Schlange gestanden oder wurden von ihren
Lehrkräften einzeln mit Hygienespray versorgt.
Seit letztem Mittwoch gibt es eine bessere Lösung.
An allen Eingängen im Schulhaus und den Pavillons stehen farbenfrohe Hygienesäulen, die zur
kontaktlosen Desinfektion im Vorübergehen einladen.
Insgesamt 4 Hygienesäulen wurden uns von Herrn Lorenz gespendet, dessen Firma diese hochwertigen
Geräte produziert.
Wir finden das großartig und bedanken uns ganz herzlich für diese - in jeglicher Hinsicht - saubere
Lösung für unsere Kinder.

Liebe Eltern,
Sie finden hier die neuen Infomationen zur Maskenpflicht in der Grundschule, die ab Montag, 22.03.2021 gilt.

Elterninfo zur Maskenpflicht
Liebe Eltern,

Sie finden hier den aktuellen Elternbrief der Stadt Heilbronn mit Informationen zur allgemeinen Teststrategie der Stadt Heilbronn.

Elternbrief der Stadt Heilbronn