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Liebe Eltern,

heute bestätigte unser Ministerpräsident die Fortsetzung des Fernunterrichts zumindest bis Ende Januar.

„Baden-Württemberg will Grundschulen und Kitas nun doch zumindest bis Ende Januar geschlossen halten und verzichtet angesichts der weiter hohen Corona-Infektionszahlen auf einen angedachten Sonderweg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) einigten sich darauf, zunächst auf die angedachte Lockerung zu verzichten.“                                                    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg

Aufgrund unserer Fernlern-Erfahrungen der aktuellen Woche sind wir zuversichtlich, dass wir trotz aller Herausforderungen, jedes einzelne Kind mit unserem Bildungsangebot erreichen.

Das Kollegium ist hochmotiviert über alle digitalen und analogen Wege, von Videokonferenz bis Hausbesuch, die Kinder bestmöglich zu fördern. Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit ist dabei enorm wertvoll. Sollte es Fragen oder Probleme geben, bitten wir Sie um Nachricht. In der Regel finden wir für (fast) jedes Problem eine Lösung.

Wir hoffen, dass auch bald eine sinnvolle Perspektive für eine schrittweise Aufnahme des Präsenzunterrichts (ggf. in Kleingruppen) geschaffen wird, die auch dem Gesundheitsschutz (z.B. durch FFP 2 Masken und Luftfilter) aller gerecht wird.
 
Über alle Neuerungen werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Herzliche Grüße


Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin


Notbetreuung:
Ausschließlich für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, wird es weiterhin eine Notbetreuung geben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Mail-Anfrage von Ihrer Klassenlehrkraft.
Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, so senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt bis 16.01.21 an die Schulmailadresse info@gs-biberach.de zurück. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Kinder laut Landesregierung - auch im Falle einer Notbetreuung – wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.