Liebe Eltern,
gestern erreichte mich am späten Nachmittag folgende Nachricht der Stadt Heilbronn:
„Nachdem der Stadtkreis Heilbronn nun seit 3 Tagen wieder über der 200er-Marke in der 7-Tagesinzidenz liegt, ist die Stadt Heilbronn verpflichtet, den Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur "Hotspotstrategie" vom 04.12.2020 in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
Die Schulen im Stadtgebiet von Heilbronn sind von folgenden Regelungen betroffen:
Erweiterte Maskenpflicht:
Ziffer 4 e legt eine Maskenpflicht für das pädagogische Personal und die sonstigen Beschäftigten in den Grundschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft fest. Die Maskenpflicht gilt auch für Schüler*innen im Bereich der Begegnungsflächen und in den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (verlässliche Grundschule, Ganztagsbetreuung,..). Die Maskenpflicht gilt für die Schüler*innen der Grundschulen NICHT im Unterricht.
Ziffer 4 f regelt die grundsätzliche Maskenpflicht während des Aufenthalts im Umkreis von 50 Metern um Schulen, (…) montags bis freitags im Zeitraum von 7:00 bis 9:00 und 12:00 bis 17:00 Uhr.
Sportunterricht:
Ziffer 6 legt fest, dass öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäderwelten auch für den Schulsport geschlossen werden.
Dies bedeutet, dass kein Sportunterricht und kein Schwimmunterricht stattfinden kann.“
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist zunächst befristet bis zum 20.12.2020.
Daher bitten wir Sie Ihrem Kind täglich eine Maske (+ggf. Ersatzmaske) mitzugeben.
Sportunterricht wird durch ein Ersatzangebot abgedeckt. Ihr Kind braucht keine Sportsachen.
Bitte beachten Sie, dass aktuell auch alle AGs nicht mehr stattfinden.
Möglicherweise wird es in den nächsten Tagen auch bezüglich der Unterrichtsabläufe neue Anweisungen vom Kultusministerium geben. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.
Bitte informieren Sie sich auch täglich über unsere Homepage.
Herzliche Grüße & bleiben Sie gesund!
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin