Liebe Eltern,
heute bestätigte unser Ministerpräsident die Fortsetzung des Fernunterrichts zumindest bis Ende Januar.
„Baden-Württemberg will Grundschulen und Kitas nun doch zumindest bis Ende Januar geschlossen halten und verzichtet angesichts der weiter hohen Corona-Infektionszahlen auf einen angedachten Sonderweg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) einigten sich darauf, zunächst auf die angedachte Lockerung zu verzichten.“ https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg
Aufgrund unserer Fernlern-Erfahrungen der aktuellen Woche sind wir zuversichtlich, dass wir trotz aller Herausforderungen, jedes einzelne Kind mit unserem Bildungsangebot erreichen.
Das Kollegium ist hochmotiviert über alle digitalen und analogen Wege, von Videokonferenz bis Hausbesuch, die Kinder bestmöglich zu fördern. Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit ist dabei enorm wertvoll. Sollte es Fragen oder Probleme geben, bitten wir Sie um Nachricht. In der Regel finden wir für (fast) jedes Problem eine Lösung.
Wir hoffen, dass auch bald eine sinnvolle Perspektive für eine schrittweise Aufnahme des Präsenzunterrichts (ggf. in Kleingruppen) geschaffen wird, die auch dem Gesundheitsschutz (z.B. durch FFP 2 Masken und Luftfilter) aller gerecht wird.
Über alle Neuerungen werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Herzliche Grüße
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
Notbetreuung:
Ausschließlich für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, wird es weiterhin eine Notbetreuung geben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Mail-Anfrage von Ihrer Klassenlehrkraft.
Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, so senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt bis 16.01.21 an die Schulmailadresse info@gs-biberach.de zurück. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Kinder laut Landesregierung - auch im Falle einer Notbetreuung – wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.
heute bestätigte unser Ministerpräsident die Fortsetzung des Fernunterrichts zumindest bis Ende Januar.
„Baden-Württemberg will Grundschulen und Kitas nun doch zumindest bis Ende Januar geschlossen halten und verzichtet angesichts der weiter hohen Corona-Infektionszahlen auf einen angedachten Sonderweg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) einigten sich darauf, zunächst auf die angedachte Lockerung zu verzichten.“ https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg
Aufgrund unserer Fernlern-Erfahrungen der aktuellen Woche sind wir zuversichtlich, dass wir trotz aller Herausforderungen, jedes einzelne Kind mit unserem Bildungsangebot erreichen.
Das Kollegium ist hochmotiviert über alle digitalen und analogen Wege, von Videokonferenz bis Hausbesuch, die Kinder bestmöglich zu fördern. Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit ist dabei enorm wertvoll. Sollte es Fragen oder Probleme geben, bitten wir Sie um Nachricht. In der Regel finden wir für (fast) jedes Problem eine Lösung.
Wir hoffen, dass auch bald eine sinnvolle Perspektive für eine schrittweise Aufnahme des Präsenzunterrichts (ggf. in Kleingruppen) geschaffen wird, die auch dem Gesundheitsschutz (z.B. durch FFP 2 Masken und Luftfilter) aller gerecht wird.
Über alle Neuerungen werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Herzliche Grüße
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
Notbetreuung:
Ausschließlich für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, wird es weiterhin eine Notbetreuung geben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Mail-Anfrage von Ihrer Klassenlehrkraft.
Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, so senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt bis 16.01.21 an die Schulmailadresse info@gs-biberach.de zurück. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Kinder laut Landesregierung - auch im Falle einer Notbetreuung – wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie konnten die Weihnachtszeit mit Ihren Familien genießen und hatten trotz der besonderen Bedingungen einen guten Start ins neue Jahr.
Wir alle haben gestern gespannt erwartet, was die Regierung hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Corona-Lockdown beschließen würde. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der bestehenden Maßnahmen bis zum 31.01.verständigt. Diese Regelung schließt den Schulbetrieb mit ein.
Die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident/inn/en bitten eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten 3 Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit wie möglich zuhause zu bleiben. Arbeitgeber wurden dringend gebeten Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen. Der Bund wird im Jahr 2021 zusätzlich 10 Tage pro Elternteil für die Kinderbetreuung zu Hause (im Rahmen des Kinderkrankengeldes) gewähren.
Ab Montag, den 11.01.2021 erhalten Ihre Kinder Fernlernaufgabenformate über Padlet und ab Klasse 2 über IServ. Sollten Sie keinen Zugriff auf diese Systeme haben, bitten wir Sie um rasche Kontaktaufnahme zu Ihrer Klassenlehrkraft.
Wir gehen aktuell davon aus, dass die Notbetreuung (s.u.) bestehen bleibt. Konkrete Informationen des Kultusministeriums liegen leider noch nicht vor.
Am 25. Januar werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten. Ich hoffe sehr, dass sich die Situation bis dahin deutlich verbessern wird.
Wir alle können dazu beitragen. Präsenzunterricht wäre als Ergebnis unserer Bemühungen sicher das erfreulichste Szenario. Allerdings kann dieser nur unter Bedingungen durchgeführt werden, die unsere Gesundheit nicht aufs Spiel setzen.
Über alle weiteren Entwicklungen informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Herzliche Grüße
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
Notbetreuung:
Ausschließlich für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, wird es voraussichtlich eine Notbetreuung geben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Mail-Anfrage von Ihrer Klassenlehrkraft.
Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, so senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt bis 08.01.21 an die Schulmailadresse info@gs-biberach.de zurück. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Kinder laut Landesregierung - auch im Falle einer Notbetreuung – wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.
ich hoffe, Sie konnten die Weihnachtszeit mit Ihren Familien genießen und hatten trotz der besonderen Bedingungen einen guten Start ins neue Jahr.
Wir alle haben gestern gespannt erwartet, was die Regierung hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Corona-Lockdown beschließen würde. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der bestehenden Maßnahmen bis zum 31.01.verständigt. Diese Regelung schließt den Schulbetrieb mit ein.
Die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident/inn/en bitten eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten 3 Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit wie möglich zuhause zu bleiben. Arbeitgeber wurden dringend gebeten Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen. Der Bund wird im Jahr 2021 zusätzlich 10 Tage pro Elternteil für die Kinderbetreuung zu Hause (im Rahmen des Kinderkrankengeldes) gewähren.
Ab Montag, den 11.01.2021 erhalten Ihre Kinder Fernlernaufgabenformate über Padlet und ab Klasse 2 über IServ. Sollten Sie keinen Zugriff auf diese Systeme haben, bitten wir Sie um rasche Kontaktaufnahme zu Ihrer Klassenlehrkraft.
Wir gehen aktuell davon aus, dass die Notbetreuung (s.u.) bestehen bleibt. Konkrete Informationen des Kultusministeriums liegen leider noch nicht vor.
Am 25. Januar werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten. Ich hoffe sehr, dass sich die Situation bis dahin deutlich verbessern wird.
Wir alle können dazu beitragen. Präsenzunterricht wäre als Ergebnis unserer Bemühungen sicher das erfreulichste Szenario. Allerdings kann dieser nur unter Bedingungen durchgeführt werden, die unsere Gesundheit nicht aufs Spiel setzen.
Über alle weiteren Entwicklungen informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Herzliche Grüße
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
Notbetreuung:
Ausschließlich für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, wird es voraussichtlich eine Notbetreuung geben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Mail-Anfrage von Ihrer Klassenlehrkraft.
Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, so senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt bis 08.01.21 an die Schulmailadresse info@gs-biberach.de zurück. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Kinder laut Landesregierung - auch im Falle einer Notbetreuung – wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.
Liebe Eltern,
nachdem uns das Hin und Her um den Beginn der Weihnachtsferien in den letzten Wochen ausgiebig beschäftigte, hat nun die aktuelle Corona-Lage das landespolitische Wahlkampfgeplänkel eingeholt. Bei der heutigen Konferenz haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten aller Länder vereinbart, dass die Kindergärten und Schulen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen werden um die Kontakte deutlich einzuschränken.
Unsere bereits erfolgte Abfrage wird damit hinfällig. Der letzte Schultag in diesem Kalenderjahr wird Dienstag, der 15.12.2020 sein. An diesem Tag findet noch Unterricht nach Stundenplan statt, so dass wir die Zeit gut nutzen können, um die Kinder ohne Hektik in die Ferien zu entlassen.
Für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, wird es eine Notbetreuung geben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Mail-Anfrage von Ihrer Klassenlehrkraft. Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, so senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt an die Schulmailadresse info@gs-biberach.de zurück. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Kinder laut Landesregierung - auch im Falle einer Notbetreuung – wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.
Am 5. Januar werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten. Ich hoffe sehr, dass sich die Situation bis dahin deutlich verbessert hat und wir mit Ihren Kindern am 11.01.2020 gesund und munter ins neue Kalenderjahr starten können.
Herzliche Grüße
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
nachdem uns das Hin und Her um den Beginn der Weihnachtsferien in den letzten Wochen ausgiebig beschäftigte, hat nun die aktuelle Corona-Lage das landespolitische Wahlkampfgeplänkel eingeholt. Bei der heutigen Konferenz haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten aller Länder vereinbart, dass die Kindergärten und Schulen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen werden um die Kontakte deutlich einzuschränken.
Unsere bereits erfolgte Abfrage wird damit hinfällig. Der letzte Schultag in diesem Kalenderjahr wird Dienstag, der 15.12.2020 sein. An diesem Tag findet noch Unterricht nach Stundenplan statt, so dass wir die Zeit gut nutzen können, um die Kinder ohne Hektik in die Ferien zu entlassen.
Für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, wird es eine Notbetreuung geben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie auf Mail-Anfrage von Ihrer Klassenlehrkraft. Sollten Sie von der Regelung betroffen sein, so senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt an die Schulmailadresse info@gs-biberach.de zurück. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Kinder laut Landesregierung - auch im Falle einer Notbetreuung – wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.
Am 5. Januar werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten. Ich hoffe sehr, dass sich die Situation bis dahin deutlich verbessert hat und wir mit Ihren Kindern am 11.01.2020 gesund und munter ins neue Kalenderjahr starten können.
Herzliche Grüße
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
Liebe Eltern,
gestern erreichte mich am späten Nachmittag folgende Nachricht der Stadt Heilbronn:
„Nachdem der Stadtkreis Heilbronn nun seit 3 Tagen wieder über der 200er-Marke in der 7-Tagesinzidenz liegt, ist die Stadt Heilbronn verpflichtet, den Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur "Hotspotstrategie" vom 04.12.2020 in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
Die Schulen im Stadtgebiet von Heilbronn sind von folgenden Regelungen betroffen:
Erweiterte Maskenpflicht:
Ziffer 4 e legt eine Maskenpflicht für das pädagogische Personal und die sonstigen Beschäftigten in den Grundschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft fest. Die Maskenpflicht gilt auch für Schüler*innen im Bereich der Begegnungsflächen und in den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (verlässliche Grundschule, Ganztagsbetreuung,..). Die Maskenpflicht gilt für die Schüler*innen der Grundschulen NICHT im Unterricht.
Ziffer 4 f regelt die grundsätzliche Maskenpflicht während des Aufenthalts im Umkreis von 50 Metern um Schulen, (…) montags bis freitags im Zeitraum von 7:00 bis 9:00 und 12:00 bis 17:00 Uhr.
Sportunterricht:
Ziffer 6 legt fest, dass öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäderwelten auch für den Schulsport geschlossen werden.
Dies bedeutet, dass kein Sportunterricht und kein Schwimmunterricht stattfinden kann.“
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist zunächst befristet bis zum 20.12.2020.
Daher bitten wir Sie Ihrem Kind täglich eine Maske (+ggf. Ersatzmaske) mitzugeben.
Sportunterricht wird durch ein Ersatzangebot abgedeckt. Ihr Kind braucht keine Sportsachen.
Bitte beachten Sie, dass aktuell auch alle AGs nicht mehr stattfinden.
Möglicherweise wird es in den nächsten Tagen auch bezüglich der Unterrichtsabläufe neue Anweisungen vom Kultusministerium geben. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.
Bitte informieren Sie sich auch täglich über unsere Homepage.
Herzliche Grüße & bleiben Sie gesund!
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin
gestern erreichte mich am späten Nachmittag folgende Nachricht der Stadt Heilbronn:
„Nachdem der Stadtkreis Heilbronn nun seit 3 Tagen wieder über der 200er-Marke in der 7-Tagesinzidenz liegt, ist die Stadt Heilbronn verpflichtet, den Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur "Hotspotstrategie" vom 04.12.2020 in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
Die Schulen im Stadtgebiet von Heilbronn sind von folgenden Regelungen betroffen:
Erweiterte Maskenpflicht:
Ziffer 4 e legt eine Maskenpflicht für das pädagogische Personal und die sonstigen Beschäftigten in den Grundschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft fest. Die Maskenpflicht gilt auch für Schüler*innen im Bereich der Begegnungsflächen und in den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (verlässliche Grundschule, Ganztagsbetreuung,..). Die Maskenpflicht gilt für die Schüler*innen der Grundschulen NICHT im Unterricht.
Ziffer 4 f regelt die grundsätzliche Maskenpflicht während des Aufenthalts im Umkreis von 50 Metern um Schulen, (…) montags bis freitags im Zeitraum von 7:00 bis 9:00 und 12:00 bis 17:00 Uhr.
Sportunterricht:
Ziffer 6 legt fest, dass öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäderwelten auch für den Schulsport geschlossen werden.
Dies bedeutet, dass kein Sportunterricht und kein Schwimmunterricht stattfinden kann.“
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist zunächst befristet bis zum 20.12.2020.
Daher bitten wir Sie Ihrem Kind täglich eine Maske (+ggf. Ersatzmaske) mitzugeben.
Sportunterricht wird durch ein Ersatzangebot abgedeckt. Ihr Kind braucht keine Sportsachen.
Bitte beachten Sie, dass aktuell auch alle AGs nicht mehr stattfinden.
Möglicherweise wird es in den nächsten Tagen auch bezüglich der Unterrichtsabläufe neue Anweisungen vom Kultusministerium geben. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.
Bitte informieren Sie sich auch täglich über unsere Homepage.
Herzliche Grüße & bleiben Sie gesund!
Dipl.-Päd. Sabine Görmez
Schulleiterin